Vorsorge & Vollmacht
Wer entscheidet, wenn du es nicht mehr kannst?
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wir erläutern, worauf es ankommt. Für dich und deine Familie.
Die drei Dokumente
Einmal regeln – im Ernstfall klar
Vorsorgevollmacht
Legt fest, wer für dich entscheiden und handeln darf – bei Ärzt:innen, Bank, Behörden und Versicherungen.
Patientenverfügung
Legt fest, welche medizinischen Behandlungen du am Lebensende oder bei schwerer Krankheit möchtest – und welche nicht.
Betreuungsverfügung
Falls doch ein Gericht eine Betreuung bestellt: Du schlägst vor, wer es sein soll – und wer nicht.
Notfall-System
Notfallarmband mit QR-Code & NFC
Wir arbeiten mit einem Notfall-System zusammen. Im Ernstfall scannen Rettungskräfte das Armband und sehen die hinterlegten Notfalldaten – auch wenn die Person selbst nicht mehr sprechen kann.
- NotfallkontakteWer sofort informiert werden soll.
- VorerkrankungenWichtig für die Erstversorgung.
- Hinweis auf VollmachtDamit Vorsorgedokumente im Ernstfall gefunden werden.
QR-Code · NFC
Scannen genügt – die Notfalldaten sind sofort da.
Gut zu wissen
Drei Irrtümer, die viele erst im Ernstfall bemerken
Ehepartner dürfen nur begrenzt
Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehepartner – aber nur in Gesundheitsfragen und für höchstens sechs Monate.
Kinder nicht automatisch
Auch erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch für ihre Eltern entscheiden – ohne Vollmacht nicht einmal beim Konto.
Auffindbar im Ernstfall
Vollmachten lassen sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. So finden Gerichte sie, wenn es darauf ankommt.
Wir erläutern, welche Dokumente es gibt und worauf es ankommt. Für die rechtssichere Gestaltung im Einzelfall sind Notar:innen oder Anwält:innen die richtige Adresse.
Schick diese Seite deiner Familie.
Das Gespräch über Vorsorge ist unbequem – aber leichter, bevor etwas passiert. Schick den Link an Eltern, Partner oder Geschwister – oder kommt gemeinsam vorbei.
Je früher du dich informierst, desto größer ist dein Vorteil.
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