Renten-Kompetenzcenter

Rentenbeginn & Rentenkonto

Wann kann ich in Rente gehen?

Rentenbeginn, Abschläge, Kontenklärung – wir erläutern Ihnen verständlich, worauf es ankommt und an welche Stelle Sie sich wenden können.

Altersgrenzen

Ab wann Sie in Rente gehen können

Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab – und davon, wie viele Jahre Sie versichert waren.

  • Regelaltersrente

    Ab mindestens fünf Versicherungsjahren – ohne Abschläge zur Regelaltersgrenze, ab Jahrgang 1964 mit 67.

  • Nach 35 Jahren

    Altersrente für langjährig Versicherte: frühestens ab 63 möglich, dann aber mit Abschlägen.

  • Nach 45 Jahren

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte: ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze – ab Jahrgang 1964 mit 65.

Für schwerbehinderte Menschen gelten eigene Altersgrenzen. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Altersgrenze erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

Abschläge

0,3 % weniger Rente – für jeden Monat früher.

Wer vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente geht, erhält pro Monat 0,3 % weniger – und zwar dauerhaft. Vier Jahre früher bedeuten 14,4 % weniger Rente. Wir erläutern Ihnen, was das für die Planung bedeutet.

Rentenkonto

Stimmt Ihr Rentenkonto?

Nur Zeiten, die gespeichert sind, zählen für Ihre Rente. Diese vier Schritte erläutern wir Ihnen im Termin.

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    Versicherungsverlauf prüfen

    Darin stehen alle Zeiten, die die Rentenversicherung für Sie gespeichert hat. Sie erhalten ihn kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung.

  2. 2

    Lücken erkennen

    Häufig fehlen Schul- und Studienzeiten, Ausbildung, Kindererziehung oder Zeiten im Ausland. Nachweise wie Zeugnisse und Verträge sollten Sie aufbewahren.

  3. 3

    Kontenklärung beantragen

    Fehlende Zeiten lassen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nachtragen – auch online. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich drei bis vier Monate.

  4. 4

    Rentenantrag rechtzeitig stellen

    Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

Gut zu wissen: Anträge stellen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen und Stellen es gibt – eine Rentenberatung im Einzelfall nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz leisten wir nicht.

Rente geregelt? Dann auch die Vorsorge.

Wer entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und das Notfallarmband mit QR-Code & NFC gehören zur Planung dazu.

Rente im Blick – bevor es ernst wird.

Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Ersttermin (45 Minuten) in Dresden-Striesen – online oder telefonisch.

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